2015
Abschnitt Wiesenburg (Mark) - Barby / Elbbrücke Barby
Mit Wirkung vom 12. Juni 2015 ist der Abschnitt Wiesenburg (Mark) (ausschl.) - Güterglück nach § 23 AEG von Bahnbetriebszwecken freigestellt und damit praktisch als Bahnanlage entwidmet. Damit geht
die Planungshoheit auf die Gebietskörperschaften über. Eisenbahnbetrieb ist somit nicht mehr möglich.
Auch Güterglück - Barby (ausschließlich) soll mit Stand Anfang Juli 2015 inzwischen entwidmet sein. Die Einspruchsfrist ging hier nur über 2 Monate und nicht wie sonst üblich über 6 Monate. -
Eigenartig -.
Elbbrücke Barby weiter in Gefahr - wir lassen nicht locker.
Der mögliche Rückbau der denkmalgeschützten Elbbrücke Barby ist nach wie vor nicht vom Tisch. Deshalb bittet die regionale AG Elbbrücke weiter um Unterstützung jeder Art. Dazu gehört auch eine
Fotoaktion an der sich jeder Besucher der Brücke beteiligen kann.
Volksstimme / Elbe-Saale-Rundblick vom 10.06.2015:
Aktuelle Informationen zur Elbbrücke Barby und zum Brückenfest vom 4. Juli 2015 sind auch unter Facebook zu
finden.
Für weitere Aktionen gegen einen eventuellen Brückenabriss wurden neben lokalen und regionalen Politikern
inzwischen auch Bundespolitiker der Regierungsfraktionen und Abgeordnete des europäischen Parlamentes mit
ins Boot genommen. Der mündige Bürger verlangt nach der Umsetzung seiner Interessen. Leider sieht die, von Bürgervertretern gewählte, sachsen-anhaltische Landesregierung das offenbar anders, wie aus der schriftlichen Antwort vom 03.11.2015 auf eine diesbezügliche kleinen Anfrage des Landtagsabgeordneten Olaf Meister
(B90/GRÜNE) hervorgeht.
2014
Abschnitt Calbe - Güsten
Zu Beginn des Jahres 2014 überschlugen sich die Ereignisse um die 2004 nach AEG §11 stillgelegten Abschnitte Wiesenburg (Mark) - Güterglück - Barby und Calbe (Saale) West - Güsten erneut.
Der Abschnitt Calbe (Saale) West - Güsten wurde an einen nicht bekannten “Investor” verkauft um dort Schrott zu
gewinnen. Nach dem Rückbau der Anlagen will er laut Medienberichten die Anlagen weiter veräußern. Der Rückbau erfolgt auf der Grundlage des AEG § 18, wobei die Grundstücke auch nach dem Rückbau im rechtlichen
Sinne eine Bahnanlage sind.
Die Gleisanlagen werden auf Jochlängen geschnitten und im ehemaligen Bahnhof Neugattersleben bis zum
Abtransport zwischengelagert. Zum gleisseitigen Transport kommt dabei eine Kleinlokomotive der Bauart N4 des Eigentümers “+GF+” zum Einsatz.
Im Frühjahr und Sommer gingen die Rückbauarbeiten weiter. Dabei wurden Gleisjoche in Neugattersleben zerlegt
und die bis dahin noch brauchbaren Betonschwellen teilweise abgeplattet und / oder offenbar abgeworfen, so dass
sie nach dem geltenden Regelwerken für Zwecke des Bahnbetriebes nicht mehr verwendet werden können und dürfen.
Neugattersleben im Juli 2014 - Fotos (4): Torsten Hardtke
Abschnitt Nedlitz - Barby / Elbbrücke Barby
Ebenfalls im Februar 2014 wurde bekannt, dass die Strecke von Nedlitz über Güterglück bis Barby verkauft ist. Nach Medienrecherchen ist das Sächsische Institut für Regionalökonomie und Energiewirtschaft AG. der neue
Eigentümer der Strecke und der beiden Großbrücken. Nach dem insbesondere im Raum Nedlitz / Lindau (Anh) in
den letzten Jahren erfolgtem “illegalen Rückbau” dürfte wohl nun mit einem planmäßigen Rückbau der Anlagen zu rechnen sein.
Neben dem Rückbau der Gleisanlagen ist nach Medienberichten laut Kaufvertrag auch ein Rückbau der beiden Großbrücken vorgesehen. Die kleinere der beiden Brücken, die Flutbrücke bei Flötz
wurde erst Anfang der 1990er im Rahmen der geplanten Elektrifizierung der Strecke Wiesenburg - Sangerhausen aus Steuermitteln der Bundesrepublik Deutschland - Sondervermögen DR - neu gebaut
und hätte somit noch eine Restnutzungsdauer von 60 bis 80 Jahren vor sich.
Die 757 Meter lange Elbbrücke Barby ist als Wahrzeichen der Stadt Barby ein überregionales Kulturdenkmal
und steht unter Denkmalschutz.. Die Stadt Barby hat inzwischen neben den Medien insbesondere die Denkmalschutzbehörden und die Bevölkerung sensibilisiert. Von allen öffentlich Beteiligten wird der Rückbau
abgelehnt, zumal in Barby dadurch auch Arbeitsplätze im Fremdenverkehrsbereich auf dem Spiel stehen. Über die
Brücke wird eine ständige vom Fährbetrieb unabhängige Verbindung der überregionalen Radwege R2 Elberadweg (beliebtester und meistbefahrener Radweg Deutschlands) und Saaleradweg hergestellt.
Als Denkmal ist die Brücke eine der letzten funktionsfähig erhalten gebliebenen genieteten Fachwerkbrücken Deutschlands. Im Denkmalverzeichnis des Landes Sachsen-Anhalt ist sie als
Baudenkmal von besonderer kulturell-künstlerischer, technisch-wirtschaftlicher und städtebaulicher Bedeutung eingetragen.
Deshalb haben sich sowohl die Stadt Barby und deren Bürger, wie auch die Denkmalschutzbehörden und Tourismusverbände gegen einen Rückbau ausgesprochen. Da durch den Eigentümer einerseits Belange des
Denkmalschutzes zu beachten sind, andererseits beim Rückbau ein Eingriff in das Landschaftsbild erfolgen würde und die Brücke unmittelbar an einem Naturschutzgebiet im Landschaftsschutzgebiet des Biosphärenreservates
Mittelelbe steht, ist ein Planfeststellungsverfahren gemäss §18 AEG unumgänglich.
Normalerweise wäre die betriebsfähige Vorhaltung der gesamten Strecke zwischen Wiesenburg und Güsten eine staatliche Pflicht zur Daseinsvorsorge gewesen. Die Bahnreform von 1994 hatte das Ziel
gestellt, mehr Verkehr aus die Schiene zu bringen. Bei einer Erfüllung dieses Zieles würde die Strecke benötigt,
zumal sie große Knoten, die mit dem Hafenhinterlandverkehr stark ausgelastet umgeht und damit zur Entflechtung
des Verkehrs beitragen könnte. In einer Bundestagsdrucksache aus dem Jahr 2007 ging man von einer möglichen
Belegung der Strecke von täglich bis zu 70 Güterzügen im Jahr 2015 aus. Weiterhin bildet die Strecke, die nun offenbar vollständig zerstört werden soll, die natürliche und kürzeste Verlängerung der RailBaltica nach Südwesteuropa. Wer europäisch denkt, kommt im zukünftigen Güterfernverkehr an dieser, derzeitig teils stillgelegten Strecke nicht vorbei.
Jetzt im März 2014 ist es für die Strecke “zwei Minuten vor zwölf”.
Weitere Gedanken über die “Verwendung” von “Eigentum der Bundesrepublik Deutschland” möge sich der Steuerzahler und Leser dieser Zeilen selbst machen.
Übrigens hat sich auch das Umweltbundesamt schon 2010 für eine Reaktivierung des Streckenabschnittes Güterglück - Barby und dessen Elektrifizierung im der Schienennetz-Ausbaukonzeption für 2025 / 2030
ausgesprochen. Im Hafenhinterlandverkehr könnte so in den Korridoren A (Nordseehäfen - Polen / Tschechien) und B (Nordseehäfen - Südosteuropa) der Bypass Magdeburg - Biederitz entlastet werden.
Das UBA schreibt darin sinngemäss:
Korridor A: Nordseehäfen — Polen/Tschechien A2 – II: Magdeburg — Roßlau — Falkenberg — Knappenrode — Horka — Grenze D/PL
Ein kritisches Nadelöhr ist die Durchfahrung Magdeburgs über die Elbbrücke in Richtung Biederitz. Zum einen sind
keine niveaufreien Ein- und Ausfädelungen in Magdeburg und in Biederitz vorhanden und die Elbbrücke ist
lediglich zweigleisig. Abzuwägen ist, ob eine zusätzliche Elbbrücke gebaut werden sollte oder aber ein alternativer Laufweg über Schönebeck — Barby — Güterglück (— Roßlau) vorteilhaft erscheint.
Das UBA tendiert zu Letzterem, was die Reaktivierung und Elektrifizierung des Abschnitts über Barby —
Güterglück (15 km) einschließlich der Verbindungskurven impliziert. Dies würde zusätzlich Reserven für den Korridor B freisetzen.
Korridor B: Nordseehäfen — Südosteuropa
B1 – III: Stendal — Magdeburg — Dessau — Leipzig — Reichenbach Schon in der Diskussion zu A2 – II ist angeklungen, dass die Elbüberquerung Magdeburg — Biederitz einen
Flaschenhals bildet, der im Falle des masterplanartigen Ausbaus von Korridor B endgültig zuliefe. Aus diesem Grund ist ein lokaler Bypass zwingend in die Planung aufzunehmen. Dabei stehen zwei Optionen offen:
a) die Strecke über Halle — Leipzig oder b) über Barby — Güterglück — Roßlau/Dessau.
Nach Meinung des UBA ist Variante b) zu bevorzugen, weil auf der Strecke a) sowohl der SPFV als auch der
SPNV in recht dichter Zugfolge verkehren. Nimmt man an, dass der Fernverkehr perspektivisch 200 statt heute 160
km/h fahren soll, klaffte die Geschwindigkeitsdifferenz zum SGV weiter auseinander. Insofern erscheint es
vorteilhafter, Güterzüge linkselbisch über Schönebeck zu lenken (bis dorthin viergleisig), ehe sie bei Seehof über
die zu reaktivierende und elektrifizierende Verbindung nach Güterglück abbiegen und dort auf die Strecke nach
Roßlau niveaufrei einfädeln. Das erhöhte Aufkommen würde somit nur den 9 km langen Ast von Schönebeck nach Seehof belasten, was verkraftbar sein sollte.
Hinweis:
Mit einer solchen Nutzung der Elbbrücke Barby könnten sich bei einer Reaktivierung der Strecke Wiesenburg
(Mark) – Güterglück sogar Synergieeffekte für den transeuropäischen Güterverkehrskorridor Warschau – Berlin –
Magdeburg – Braunschweig - Amsterdam / Rotterdam ergeben, da so die einmalige Möglichkeit besteht, unter
Umgehung des Bypasses Biederitz - Magdeburg variabel auch die etwa gleichlange Strecke vom Südlichen
Berliner Außenring über Wiesenburg (Mark) - Güterglück – Barby – Magdeburg-Sudenburg Richtung Braunschweig zu nutzen.
In einer Petition zum Erhalt der Brücke konnten bisher (Anfang Mai 2014) weit über 3000 Unterschriften gesammelt werden.
Berichterstattung im MDR-Hörfunk
Juli 2014:
Ein erster Teilerfolg der Tätigkeit der AG Brücke in Barby und der Unterschriftensammlung ist inzwischen zu
verzeichnen:
Laut Presseberichten zog die Deutsche Bahn ihren Abrissantrag beim Eisenbahn-Bundesamt im Juni 2014 wieder zurück.
Nun gilt es die geplante Freistellung von Bahnbetriebszwecken nach § 23 AEG zu verhindern, da ein solcher
Antrag für die Strecke Nedlitz - Güterglück - Barby im krassen Widerspruch zum Gesetzestext steht. Danach darf die Strecke nur “entwidmet” werden, “wenn kein Verkehrsbedürfnis mehr besteht und
langfristig eine Nutzung der Infrastruktur im Rahmen der Zweckbestimmung nicht mehr zu erwarten ist.” Dieser Nachweis kann nicht geführt
werden, denn dem stehen Aussagen und Dokumente des Verkehrsausschusses des Landtages von Sachsen-Anhalt und des Umweltbundesamtes entgegen.
August 2014:
Schönebecker Volksstimme vom 06.08.2014:

Am 08.08.2014 erklärten sich auch die Teilnehmer am Elbe-Saale-Camp mit der Bürgerinitiative zum Erhalt der Elbbrücke solidarisch. Mehr über die Aktion “Ja zur Brücke - Nein zum Kanal “
erfahren Sie hier in einem Blog des Elbe-Saale-Camp. Wie Sie dort auch sehen können war, war die Aktion der Aufmacher in der Schönebecker
Volksstimme vom 09.08.2014.
Aus dem Polizeibericht vom 15.05.2014:
Barby (Brandermittlungen)
Am Donnerstagmorgen, gegen 01:40 Uhr, brannte es im ehemaligen Bahnhof der Stadt Barby. Beim Eintreffend er
Beamten und Kräfte der Feuerwehr brannte der Dachstuhl des alten Gemäuers bereits in voller Ausdehnung. Die Löscharbeiten wurden durch 19 Kameraden der Feuerwehren Calbe und Barby durchgeführt. Das Gebäude ist
seitdem einsturzgefährdet. Das Haus selbst steht bereits seit 1992 leer und wird nicht mehr als Bahnhof genutzt.
Derzeit wird von einer Brandstiftung ausgegangen, die Ermittlungen im einsturzgefährdeten Objekt gestalten sich schwierig und dauern an.
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